Verordnung zur Durchführung von Schnelltestungen in Unternehmen in Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren, 13.4.2021
als Betriebsarzt betreue ich mit meiner Kollegin im Bereich der Region Hannover mehrere Tausend Mitarbeitende in mehr als 100 Betrieben. Wir beraten seit Beginn der Corona Pandemie an zu Hygienekonzepten, persönlicher Schutzausrüstung, Compliance, Durchführung von Testungen und Umgang mit Ausbruchssituationen.
Vor Festlegung einer Schnelltestregel für Niedersachsen möchte ich folgendes zu bedenken geben, da in Berlin offensichtlich die Schnelltests nach behördlicher Regelung zwingend im Betrieb vor Ort erfolgen müssen.
Besonders in vielen kleinen und mittelständischen Firmen tun die Verantwortlichen alles, um einerseits den Betrieb zu gewährleisten und andererseits die rechtskonforme Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen durchzusetzen.
In diesen Firmen beraten wir bisher so, dass die zur Verfügung gestellten Tests zur Reduktion der Infektionsgefahren vor der Arbeit zu Hause durchgeführt werden.
Wir plädieren aus Gründen des Infektionsschutzes und der schnellen und schlanken Umsetzung der Testungen sehr dafür, auf eine Verpflichtung der Durchführung der Testungen vor Ort im Betrieb zu verzichten.
Erfahrungen konnten wir hierzu selbst bereits bei stattfindenden Selbsttests unter Aufsicht machen:
Diese führen zu einem erhöhten Infektionsrisiko, da die Örtlichkeiten oft keine Möglichkeit bieten die Abstands- und Raumregelungen für Testszenarien einzuhalten.
Somit werden die Aufsicht führenden Mitarbeitenden gefährdet.
Die Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung ist für „Nicht-Fachpersonal“ nicht in sachgerechter Weise machbar. Selbst in Einrichtungen des Gesundheitswesens war am Beginn der Pandemie ein erheblicher Schulungsbedarf erkennbar.
Unseres Erachtens ist die einzig möglich flächendeckende Durchführung im Bereich der KMU die Stellung der Testsysteme durch die Unternehmen mit nachfolgender Selbsttestung der Mitarbeitenden in Ihrer Häuslichkeit.
Wir bitten dringlich um Miteinbeziehung unserer Überlegungen in Ihren Entscheidungsprozess.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Riebschläger
Betriebsarzt & Fachkraft für Arbeitssicherheit
30916 Isernhagen – Farster Straße 17 a – info@landarztpraxis.info