tina1984

Corona Gefährdungsbeurteilung im Betrieb – (K)eine einfache Angelegenheit

Bis zum Ende des Monats gilt im betrieblichen Umfeld noch die CORONA Arbeitsschutzverordnung – danach gibt der Gesetzgeber die Aufgabe der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie wieder in die Hand der Arbeitgeber.

Dabei sind diverse Bereiche zu berücksichtigen.

Die BAUA nennt in ihrer technischen Regel folgende Informationsgrundlagen für die Gefährdungsbeurteilung
Für die Festlegung betrieblicher Maßnahmen des Infektionsschutzes im Rahmen der Gefähr-
dungsbeurteilung sollten insbesondere die Informationen, sofern vorhanden,
– zum Impf-, Sero- und Teststatus der Beschäftigten,
– zur Symptomatik von Beschäftigten,
– zur Inzidenz im Tätigkeitsgebiet der Beschäftigten und ggf. zum Auftreten neuer
– Varianten (Daten vom RKI),
– zu Empfehlungen des Bevölkerungsschutzes,
– zu Kontakthäufigkeiten, -zeiten am Arbeitsplatz,
– zu Belegungsdichte (Beschäftigte/Personen pro Raumvolumen) und Abständen zwischen den Beschäftigten,
– zur Lüftungssituation (freie Lüftung oder Raumlufttechnische Anlagen (RLT),6
sowie
– zu psychischen Belastungen der Beschäftigten
berücksichtigt werden.

Verglichen mit einer Gefährdungsbeurteilung zum Thema Lärm am Arbeitsplatz ist ein hochkomplexer Informationscluster zu berücksichtigen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist prinzipiell Aufgabe des Arbeitgebers. Besonders in diesem Fall jedoch sollten die Betriebe auf die Erfahrung und Sachkenntnis Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrer Betriebsärzte zurückgreifen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Erläuterungen für Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung!

Ihr Balance4.work – Betriebsärzteteam

tina1984

Landarztpraxis – Betriebsmedizin ist nun BALANCE4.WORK Betriebsarztpraxis

In der vergangenen Woche war es so weit.

In neuen Räumlichkeiten in Isernhagen FB haben wir am Lohner Hof 9 die BALANCE4.WORK Betriebsarztpraxis eröffnet.

Alle betriebsärztlichen Services werden künftig in unseren neuen Räumlichkeiten erfolgen. Die neuen Räumlichkeiten finden sich zu ebener Erde im

LOHNER HOF 9 – 30916 Isernhagen FB – ca. 1 Autominute von unserer bisherigen Praxis entfernt.

Hier die neuen Kontaktdaten:

Telefon: 05139 9712555 Telefax: 05139 9712558 Mail: mail@balance4.work

Für unsere Kunden liegen die Vorteile auf der Hand:

  • Keine Wartezeiten durch Untersuchungen just in Time
  • Optimierung der Untersuchungsgänge durch neue IT und Technik
  • Freundliche Mitarbeiter, die sich perfekt auf die Probanden einstellen können
  • Ein Parkplatz direkt vor der Tür
  • Kompetente Ärztinnen und Ärzte mit großer Erfahrung in der Betriebsmedizin

Neue Kontodaten

Bitte beachten Sie, dass sich auch unsere Kontodaten ändern. Bitte entnehmen Sie diese Ihrer Rechnung.

Wir freuen uns darauf, in den neuen Räumlichkeiten für Sie dazu sein.

Viele Grüße aus Isernhagen!

Ihr Thomas Riebschläger

Betriebsarzt & Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Sicherheit beginnt in kleinen Dingen & Update Neue Praxisräumlichkeiten

Als Betriebsarzt ist man häufig im Betrieb unterwegs. Nicht nur im Rahmen von offiziellen Begehungen, die häufig vorher angekündigt werden. Sondern auch auf Wegen zur Vorsorgeuntersuchung oder bei Besprechungen.

Gerade dann fallen manchmal Kleinigkeiten ins Auge, die für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden schlimme Auswirkungen haben können:

Nun wir wissen – dank CORONAPANDEMIE – wie wichtig die Desinfektion zur Vermeidung der Verbreitung von Krankheitserregern ist. Aber BITTE nicht von innen – auch wenn ehemalige US Präsidenten solche Ideen in der Vergangenheit verbreitet haben :).

Update Neue Praxisräumlichkeiten

Seit dem 1.3.22 sind wir dabei für Sie unsere neuen Räumlichkeiten in Isernhagen FB vorzubereiten. Im Erdgeschoss entsteht dort eine moderne Betriebsarztpraxis. Ab dem 1.4.22 werden wir dort wie geplant den Betrieb aufnehmen.

Eine Aktualisierung der Kontaktdaten geht Ihnen noch zeitgerecht zu. Aber selbstverständlich sind wir auch über die aktuellen Kommunikationskanäle für Sie erreichbar.

Also: Alles läuft nach Plan!

Herzliche Grüße aus Ihrer Betriebsarztpraxis

Thomas Riebschläger

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Anno corona III – wie es weiter geht

wie es weitergeht mit der Corona Pandemie kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. Wie wir weiter mit der Situation umgehen werden schon.

Ein kurzer Rückblick. 2021 das zweite Jahr der Corona Pandemie, und das erste Jahr in dem in unserem Arbeitsumfeld wieder ein gewisses Maß an Normalität entstanden ist. Eintritt in die Praxis nur nach Läuten an der Tür, Messen der Körpertemperatur, Vereinzelung der wenigen Wartesitze, Aufforderung zur Händedesinfektion oder zum Tragen der Maske… Was vor 2 Jahren noch als unverschämter Eingriff in die eigene Privatsphäre aufgefaßt worden wäre, ist nunmehr Normalität. Auch die Offenbarung meines Impfstatus, also intimer persönlicher Gesundheitsdaten gegenüber dem Kellner meines Lieblings-Italieners…ganz normal.

Die negativen Schlagzeilen im News-Überblick des Smartphones, die bange Frage, ob die Schulen wieder in den Distanzunterricht gehen, die kurzfristige Absage des Außentermines beim Kunden. Ganz normal.

Wir haben gelernt mit diesen Situationen umzugehen. Mit den Augen oberhalb des Maskenrandes ein deutliches Lächeln anzeigen. Vielleicht ein kurzes Kompliment, für das wir uns Zeit nehmen. All dies hilft uns unseren Alltag zu entspannen und damit in alle Richtungen zu signalisieren: Es wird weiter gehen.

In unserer Praxis haben wir die ganzen letzten zwei Jahre das große Glück, das wir weiter machen dürfen, ja müssen. Zum Teil haben wir andere Wege gefunden: Sitzungen finden per Telefon oder meist per Video Konferenz statt. Begehungen in Betrieben erfolgen allenfalls in kleinen Gruppen. Intensive Nutzung von Online Tools hilft uns einerseits persönliche Kontakte zu minimieren, und andererseits aber unsere Arbeitsleistung mit hoher Intensität und Qualität zu erbringen.

Warnungen, Mahnungen und immer wieder der Hinweis auf eine sich möglicherweise demnächst noch verschlechternde Pandemiesituation haben Sie von uns in den vergangenen zwei Jahren selten gehört.

Ich sehe uns mehr in der Rolle des sachlichen und fachkundigen Lotsen, der mit Blick auf die Fahrrinne gerichtet vermittelt: “Alles wird gut!

Wir haben alles getan, um Sie dabei zu unterstützen Ihre gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen vor Ort oder in unserer Praxis
  • Hohe Flexibilität bei der Teilnahme an Video-ASA-Sitzungen
  • Schnelle Erreichbarkeit, um Sie beim Umgehen mit betrieblichen Notfallsituationen zu unterstützen
  • Beratung zu betrieblichen Hygieneanforderungen
  • Organisation von Covid Impfungen

Diese Normalität zu gewährleisten und Sie im Unternehmen und in der Arbeitswelt nach Kräften zu unterstützen sehe ich weiterhin als unsere Hauptaufgabe!

Sie können sich auf uns verlassen!

Herzliche Grüße für ein gutes 2022!

Thomas Riebschläger & Team

Betriebsarzt

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Aktuelle Broschüre zur Information zur Corona Situation im kommenden Winter

Das Robert-Koch-Institut hat eine gut verständliche Broschüre erstellt. Diese ist gut zur Information Ihrer Mitarbeitenden geeignet. Alle Betriebe sind aufgefordert, Ihre Mitarbeitenden über die Erkrankung mit dem Corona Virus zu Informieren. Nutzen Sie die Broschüre zum Beispiel zur Weitergabe in Ihrem Intranet.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Flyer-2G3G.pdf?__blob=publicationFile

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Tschüss Papier – Welcome IDANA (r)

Wer im Sommer diesen Jahres Mitarbeiter in unser Impfzentrum in Kirchhorst geschickt hat, kennt schon unser neues Tool zur Beratung und Einholung einer Einverständniserklärung: IDANA (r) –

IDANA ist eine telemedizinische Plattform, die es uns ermöglicht vor Kontakt mit unseren Patienten und Kunden, zum Beispiel eine Krankenvorgeschichte zu erheben, eine Einverständniserklärung für eine Impfung einzuholen oder über bestimmte Themen im Vorfeld eine Arzt-Patienten-Kontaktes zu informieren.

Durch die Verwendung eines zertifizierten IDANA Fragebogens war es uns im Impfzentrum in Kirchhorst möglich, fast zweitausend Covid Impfungen unkompliziert und rechtssicher aufzuklären und vor Ort dann durchzuführen.

Wir haben uns daher entschlossen, die von IDANA (r) zur Verfügung gestellte Plattform in weiteren Bereichen unserer Praxis einzuführen.

So verwenden wir die Fragebögen derzeit für:

  • Die Einverständniserklärung zur Influenzaimpfung
  • Die Erhebung der Vorgeschichte vor einer Gesundheitsuntersuchung
  • Im Vorfeld einer arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Zur Erhebung eines Fragebogens zur Tagesmüdigkeit für Führerscheinbewerber.

Die Tomes GmbH als Entwickler der IDANA App sorgt dabei für Aktualität, Rechtssicherheit und Datenschutz. Von uns gewünschte Modifikationen der Fragebogentools können zeitnah umgesetzt werden.

Der Vorteil für Sie ist dabei:

  • Optimale Vorbereitung der Termine für Ihre Mitarbeitenden – diese können die Befragung schon vor dem eigentlichen Termin online erledigen
  • Datenschutzgerechte Übermittlung der Daten
  • Umweltschutzkonformität durch Einsparung von Papier und Druckereinsatz
  • Zügiger Termindurchlauf

Sie können uns bei der Einführung dieses neuen und modernen Werkzeugs unterstützen:

Bitten Sie Ihre Mitarbeitenden Ihnen zur Verfügung gestellte LINKS zu IDANA zeitnah zu bearbeiten. Sofern wir Ihnen für Sammeltermine einen IDANA Link schicken – geben Sie diesen an alle Mitarbeitenden weiter.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung!

Herzlichst!

Ihr Thomas Riebschläger

Betriebsarzt

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Neufassung der Corona Arbeitsschutzverordnung in Kraft – was bedeutet das für die Betriebe

Mit Wirkung vom 10.9.21 und mit voraussichtlicher Geltungsdauer bis zum 24.11.21 ist die Neufassung des BMAS durch Kabinettsbeschluss in Kraft getreten.

Was ändert sich für die Betriebe?

Auch Arbeitgeber sollen Ihre Mitarbeitenden über Gesundheitsgefährdungen durch die Erkrankung an Covid-19 aufklären. Insobesondere sollen sie über die Möglichkeiten einer Schutzimpfung informieren.

Neu ist auch, dass Mitarbeitende, die sich gegen das Corona Virus impfen lassen möchten, dies auch während ihrer Arbeitszeit dürfen. Arbeitgeber müssen Ihre Arbeitnehmer für die Impfung frei stellen!

Betriebliche Impfungen zum Beispiel durch Betriebsärzte sollen durch die Arbeitgeber auch unterstützt werden.

Ich denke, dass Arbeitgeber diesen neuen Verpflichtungen unter anderem dadurch nachkommen können, dass Sie durch Aushang oder im betrieblichen Intranet auf zuverlässige Impfquellen verweisen. Dieser Verweis sollte in Form einer kurzen schriftlichen Unterweisung erfolgen.

Mögliche Quellen sind zum Beispiel:

Das Robert-Koch-Institut unter www.rki.de

oder auch folgende Weblinks:

  • www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung
  • www.zusammengegencorona.de
  • www.dguv.de/impfenschuetzt
  • Gerne kann ich Sie auch diesbezüglich als Betriebsarzt unterstützen und Ihre Mitarbeitenden im Rahmen einer Online-Unterweisung informieren.

    Da die inhaltlichen Ansprüche an alle Arbeitgeber gleich sind würde diese Online-Unterweisung von mir betriebsübergreifend durchgeführt. Alle Teilnehmer erhalten nach der Unterweisung eine Teilnahmebescheinigung.

    Wenn Sie Interesse haben, senden Sie mir gerne eine E-Mail an riebschlaeger@landarztpraxis.info, um über Termine und Kosten informiert zu werden.

    Darf der Arbeitgeber nun seine Mitarbeiter zur Auskunft über Impfstatus oder stattgehabte Corona-Erkrankung verpflichten?

    Nein, es besteht für die Beschäftigten keine Auskunftspflicht.

    Allerdings darf der Arbeitgeber ihm bekannte Information über Impfstatus und Genesungsstatus im Rahmen der Planung des betrieblichen Infektionsstatus verwenden.

    Weitere Arbeitgeberpflichten zum betrieblichen Infektionsschutz bleiben bestehen.

    Es bleibt bei:

    • Kontaktreduzierung
    • Testangebotspflicht (ggf. quantitativ reduziert bei hoher Impfquote im Betrieb)
    • Aktualisierung und Fortführung betrieblicher Hygienekonzepte

    Das waren meine Anmerkungen zur Novelierung der Arbeitsschutzverordnung.

    Eine Frage, die mich dieser Tage häufig erreicht ist:

    “Wie sieht es mit der dritten Impfung aus (Auffrischung) und führen Sie diese bei uns im Betrieb durch?

    Meine Antwort:

    1. Aktuell fehlt mir noch die entsprechende Empfehlung der ständigen Impfkommission und des Robert Koch Institutes zur Empfehlung einer Auffrischimpfung. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass spätestens Anfang Oktober diesbezüglich Rechtssicherheit geschaffen wird.
    2. Wie Ihnen bekannt ist, haben wir im Rahmen eines von uns organisierten Impfzentrums ca. 2000 Impfungen durchgeführt. Aktuell ist die Praktikabilität einer Impfung gegen das Corona Virus in Klein- und Mittelbetrieben nicht gegeben. Das Impfzentrum wurde im August bei deutlich rückläufigen Zahlen geschlossen. Sofern Interesse besteht, wäre eine vergleichbare Aktion im kommenden Winter möglich. Bitte teilen Sie mir Ihr Interesse und Ihre Einschätzung der Anzahl an Impfungen für Ihr Unternehmen mit. So kann ich für Sie planen!

    Bis dahin, verbleibe ich mit herzlichem Gruß aus Isernhagen

    Thomas Riebschläger – Betriebsarzt

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    Corona-Arbeitsschutzverordnung

    01. Juli 2021

    Die neue Corona Arbeitsschutzverordnung tritt demnächst in Kraft – was ist neu?

    Die neuen Regelungen sind auf den Seiten der Bundesregierung kurz und knapp geschrieben. Unten sind die direkten LINKS zu den weiterführenden Informationen auf den Seiten des BMAS einkopiert.

    Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Arbeitschutzregelungen

    In Zeiten der Pandemie kommt dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zusätzlich die Aufgabe zu, Ansteckungen bei der Arbeit und damit schwere Erkrankungen zu verhindern. Die Arbeit muss für alle Beschäftigten sicher sein, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht in der eigenen Wohnung ausgeführt werden können.

    Arbeitsschutzregelungen

    …..
    die grundlegenden Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz gelten für die Dauer der pandemischen Lage nationaler Tragweite (derzeit bis 10. September 2021) fort:

    • Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mind. zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigenschnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen für vollständig Geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte sind vorgesehen.
    • Die Arbeitgeber müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienepläne erstellen bzw. vorhandene Pläne anpassen und den Beschäftigten in geeigneter Weise zugänglich machen. Dazu wird zusätzlich auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger verwiesen.
    • Betriebsbedingte Personenkontakte sind nach wie vor einzuschränken.
    • Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
    • Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

    Das ist neu:

    • Die Maskenpflicht bleibt zwar grundsätzlich bestehen, die Arbeitgeber müssen künftig nur noch dort mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.
    • In mehrfach belegten Räumen kann künftig allgemein auf die Einhaltung einer Mindestfläche von 10 m² pro Person verzichtet werden. Der Mindestabstand von 1,50 m muss aber weiter eingehalten werden, ebenso ist weiterhin intensives Lüften sicher zu stellen.
    • Die verbindliche Vorgabe von Homeoffice im Infektionsschutzgesetz entfällt zum 30. Juni 2021 und wird nicht wieder in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgenommen. Homeoffice als Maßnahme zur Vermeidung betrieblicher Personenkontakte bleibt aber Bestandteil der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und muss bei der Erstellung und Anpassung der betrieblichen Hygienepläne vom Arbeitgeber weiter berücksichtigt werden.

    QUELLE: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText4

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    Webinar Psyche Dr. Arvid Schäfer

    Die mit uns kooperierende Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Arvid Schäfer beginnt am heutigen Freitag mit einer Webinarreihe zu interessanten Themen im Arbeitsschutz.

    Termin: 11.06.2021 Zeit: 11:30-12:00 Uhr

    Thema: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz während der Corona Pandemie.

    Bei Interesse das unten verlinkte PDF herunterladen und auf der Website von Dr. Schäfer kostenfrei anmelden.

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    Covid Impfzentrum rückt näher

    Die Planung des in Kirchhorst geplanten Impfzentrums ist nun in der “heißen” Phase.

    Nachdem wir in der vergangenen Woche die unglaubliche Menge von 800 Dosen des Impfstoffes Corminaty bestellen durften, haben wir nun die vorläufige Information erhalten, dass wir in der ersten Woche wahrscheinlich mit ca. 100 Impfdosen rechnen können.

    Dies ist eine kleine Menge – aber im Praxisbereich erhalten wir derzeit 20-40 Dosen jede Woche – und dies meist bunt gemischt.

    Sofern die Lieferung wir geplant am Montag den 7.6.21 erfolgt – wird der Impfbetrieb voraussichtlich am Mittwoch beginnen.

    Die möglichen Impftermine und die Anzahl der pro Betrieb durch uns ermöglichten Impfungen werden den Betrieben in einer gesonderten Mail mitgeteilt.

    Da der Betrieb des Impfzentrums personell und organisatorisch recht aufwändig ist, werden die Impfzeiten kompakt ausfallen, so dass alle Helfer und Mitarbeitenden im Zentrum gut ausgelastet tätig sein können.

    Im Laufe der kommenden Woche erhalten alle beteiligten Betriebe eine Mail mit dem kompletten Konzept, den Zugangsdaten für die Anmeldungen, und allen weiteren Informationen für die Planung und die Weitergabe an die “Impfwilligen”.

    Also – es bleibt spannend!

    Ich halte Sie auf dem Laufenden und verbleibe mit herzlichem Gruß!

    Thomas Riebschläger – Betriebsarzt