tina1984

Cannabis im Arbeitsleben


Legalisierung von Cannabis in Deutschland ab 1. April 2024 – Aspekte im Bereich der Arbeitswelt

Ab dem 1. April 2024 wird der Konsum von Cannabis für Personen ab 18 Jahren in Deutschland legalisiert. Diese Entscheidung markiert einen gravierenden Einschnitt in der Drogenpolitik des Landes und bringt mehrere wichtige Regelungen mit sich:

Gesundheitliche Auswirkungen: Akute Nebenwirkungen wie Angst, Panik, Orientierungslosigkeit und Herzrasen. Langfristig können psychische Störungen wie Depressionen und Psychosen auftreten, besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Arbeitsschutz: Adressaten der Unfallverhütungsvorschriften sind zum Einen die Mitarbeitenden zum Anderen das Unternehmen.

Die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1) verbietet den Konsum von berauschenden Mitteln, die die Sicherheit gefährden. Dies gilt auch für legales Cannabis. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte, die nicht arbeitsfähig sind, nicht beschäftigen. Auch die Mitarbeitenden sind zur Mitarbeit im Arbeitschutz verpflichtet und dürfen sich zum Beispiel durch Rauschmittel nicht in einen Zustand versetzen, die sie selbst oder andere gefährdet.

Straßenverkehr: Einführung eines gesetzlichen THC-Grenzwertes von 3,5 ng/ml im Blutserum. Cannabisverbot für Fahranfänger und Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol.

Was sind die gesundheitliche Auswirkungen von THC?

  • Akute Nebenwirkungen: Der Konsum von Cannabis kann kurzfristig zu Angstzuständen, Panikattacken, Orientierungslosigkeit und Herzrasen führen.
  • Langfristige Risiken: Bei regelmäßigem Konsum besteht das Risiko psychischer Störungen wie Depressionen und Psychosen.
  • Besonderes junge Menschen (< 25. LJ) sind besonders vulneralbel. Studien zeigen deutliche negative Auswirkungen auf Schul- Berufs- und Studienabschluss.

Umgang mit THC im Betrieb

  • Verbot am Arbeitsplatz: Trotz der Legalisierung bleibt der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz strikt verboten, um die Sicherheit und Produktivität zu gewährleisten.

Straßenverkehr

  • THC-Grenzwert: Es wird ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum eingeführt.
  • Mischkonsum-Verbot: Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol ist im Straßenverkehr komplett untersagt.

Diese neuen Regelungen sollen den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis fördern und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit gewährleisten.


Betriebliche Maßnahmen: Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, Erweiterung betrieblicher Regelungen zu Suchtmitteln, Durchführung von Informationsveranstaltungen und Einrichtung eines Arbeitskreises „Suchtmittel“. Führungskräfte sollen als Vorbilder agieren und frühzeitig bei Missbrauch einschreiten.