tina1984

Cannabis im Arbeitsleben


Legalisierung von Cannabis in Deutschland ab 1. April 2024 – Aspekte im Bereich der Arbeitswelt

Ab dem 1. April 2024 wird der Konsum von Cannabis für Personen ab 18 Jahren in Deutschland legalisiert. Diese Entscheidung markiert einen gravierenden Einschnitt in der Drogenpolitik des Landes und bringt mehrere wichtige Regelungen mit sich:

Gesundheitliche Auswirkungen: Akute Nebenwirkungen wie Angst, Panik, Orientierungslosigkeit und Herzrasen. Langfristig können psychische Störungen wie Depressionen und Psychosen auftreten, besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Arbeitsschutz: Adressaten der Unfallverhütungsvorschriften sind zum Einen die Mitarbeitenden zum Anderen das Unternehmen.

Die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1) verbietet den Konsum von berauschenden Mitteln, die die Sicherheit gefährden. Dies gilt auch für legales Cannabis. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte, die nicht arbeitsfähig sind, nicht beschäftigen. Auch die Mitarbeitenden sind zur Mitarbeit im Arbeitschutz verpflichtet und dürfen sich zum Beispiel durch Rauschmittel nicht in einen Zustand versetzen, die sie selbst oder andere gefährdet.

Straßenverkehr: Einführung eines gesetzlichen THC-Grenzwertes von 3,5 ng/ml im Blutserum. Cannabisverbot für Fahranfänger und Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol.

Was sind die gesundheitliche Auswirkungen von THC?

  • Akute Nebenwirkungen: Der Konsum von Cannabis kann kurzfristig zu Angstzuständen, Panikattacken, Orientierungslosigkeit und Herzrasen führen.
  • Langfristige Risiken: Bei regelmäßigem Konsum besteht das Risiko psychischer Störungen wie Depressionen und Psychosen.
  • Besonderes junge Menschen (< 25. LJ) sind besonders vulneralbel. Studien zeigen deutliche negative Auswirkungen auf Schul- Berufs- und Studienabschluss.

Umgang mit THC im Betrieb

  • Verbot am Arbeitsplatz: Trotz der Legalisierung bleibt der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz strikt verboten, um die Sicherheit und Produktivität zu gewährleisten.

Straßenverkehr

  • THC-Grenzwert: Es wird ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum eingeführt.
  • Mischkonsum-Verbot: Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol ist im Straßenverkehr komplett untersagt.

Diese neuen Regelungen sollen den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis fördern und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit gewährleisten.


Betriebliche Maßnahmen: Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, Erweiterung betrieblicher Regelungen zu Suchtmitteln, Durchführung von Informationsveranstaltungen und Einrichtung eines Arbeitskreises „Suchtmittel“. Führungskräfte sollen als Vorbilder agieren und frühzeitig bei Missbrauch einschreiten.

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Eine neue AMR = Arbeitsmedizinische Regel legt die Anlässe für Bildschirmvorsorge fest!

Zusammenfassung der AMR 13.4 „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“

Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.4 richtet sich an Arbeitgeber, Betriebsräte, Beschäftigte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie konkretisiert die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Zusammenhang mit Bildschirmarbeitsplätzen. Die Regel definiert Bildschirmgeräte als Funktionseinheiten, die visuelle Informationen darstellen und Daten ein- und ausgeben.

Belastungsfaktoren und gesundheitliche Auswirkungen:

  • Augen und Sehvermögen: Hohe Anforderungen an das binokulare Sehen, lange Bildschirmnutzung, ungünstiges Raumklima, und unzureichende Beleuchtung können zu Augenbeschwerden führen, wie tränende oder gerötete Augen und Kopfschmerzen.
  • Bewegungsapparat: Statische Haltung, Bewegungsarmut und repetitive Tätigkeiten können Beschwerden in Rücken, Nacken, Schultern und Armen verursachen.
  • Psyche: Fehlende Qualifikation, technische Probleme, inadäquate Arbeitszeiten und monotone Aufgaben können zu psychischen Belastungen wie Konzentrationsschwierigkeiten und Erschöpfung führen.

Vorsorgeanlässe:

  • Eine Vorsorge ist anzubieten, wenn Bildschirmarbeit wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist (z. B. Bürotätigkeiten, Call Center, Logistik).
  • Auch bei anderen Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten soll eine Wunschvorsorge ermöglicht werden.

Die Regel betont die Wichtigkeit der Gefährdungsbeurteilung und empfiehlt, dass Arbeitgeber sich von Betriebsärzten beraten lassen. Die AMR 14.1 und AMR 3.3 sowie die Fristen aus der AMR 2.1 sind zu berücksichtigen.

Beispiele für Tätigkeiten: Regelmäßige Bildschirmarbeit umfasst Bürotätigkeiten, Rezeption, Dokumentation, Leitwarten, Laborarbeiten und Call Center. Tätigkeiten mit gelegentlicher Bildschirmnutzung beinhalten Gastronomieservice, Werkstätten und Transportdienste.

Diese AMR stellt sicher, dass bei Einhaltung der Regelungen die Anforderungen der ArbMedVV als erfüllt gelten, bietet aber auch Spielraum für alternative Lösungen, die gleichwertigen Schutz bieten.

Ihr Betriebsarzt Thomas Riebschläger

(QUELLE: AMR 13.4 „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“
– Bek. d. BMAS v. 7.11.2023 – IIIb1-36628-15/30)

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Mitarbeiterbindung & Motivation

Motivation am Arbeitsplatz ist entscheidend für den Erfolg von Teams und Unternehmen. Führung bedeutet vor allem das Vermeiden von Demotivation. Eine zentrale Aufgabe von Führungskräften ist es, durch inspirierende Maßnahmen statt fahrlässiger Führung, Motivation zu fördern.

Vertrauen im Team basiert auf Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit. Führungskräfte können Vertrauen fördern, indem sie Möglichkeiten zum besseren Kennenlernen der Teammitglieder schaffen, was zu guten Beziehungen und Vertrauen führt.

Psychologische Sicherheit ist essenziell. Menschen haben das Bedürfnis nach Akzeptanz und Sicherheit, was ihr Verhalten am Arbeitsplatz beeinflusst. Führungskräfte sollten eine Atmosphäre schaffen, in der Teammitglieder offen über ihre Einschätzungen, Fehler und Sorgen sprechen können, ohne negative Konsequenzen zu fürchten.

Klares Erwartungsmanagement ist wichtig für erfolgreiche Zusammenarbeit. Führungskräfte sollten ihre Erwartungen klar kommunizieren und auch die Erwartungen der Mitarbeitenden erfragen. Unausgesprochene Erwartungen führen zu Missverständnissen und Frust.

Das innere Feuer der Führungskraft ist entscheidend. Führungskräfte sollten selbst motiviert und leidenschaftlich sein, um ihr Team anzustecken und zu begeistern. Nur wer selbst brennt, kann auch andere entfachen.

Wertschätzung und Anerkennung sind wichtige soziale Bedürfnisse. Mitarbeitende fühlen sich stärker ans Unternehmen gebunden, wenn ihr Wunsch nach Anerkennung erfüllt wird. Regelmäßige Wertschätzung und positive Rückmeldungen stärken das Wir-Gefühl im Team.

Durch die Berücksichtigung dieser Faktoren – Vertrauen, psychologische Sicherheit, klares Erwartungsmanagement, innere Motivation und Wertschätzung – wird die langfristige Motivation und Bindung von Mitarbeitenden gefördert, was besonders in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig ist.

Motivieren Sie sich!

Ihr Betriebsarzt Thomas Riebschläger

tina1984

Künstliche Intelligenz und Digitalisierung in der betriebsmedizinischen Praxis

Unsere betriebsmedizinische Praxis – Balance4.work – aber auch unsere hausärztliche Praxis – muss sich spätestens seit dem Beginn der Corona Pandemie mit gravierenden Problemen auseinandersetzen. Mitarbeitende, in Teilzeitverträgen, hohe Ausfallzeiten durch Erkrankungen, generell die Schwierigkeit überhaupt qualifiziertes Personal zu gewinnen haben uns vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Dem gegenüber stehen schnell steigende Kosten in allen Bereichen, hohe Anforderungen seitens der Kostenträger und ein erhebliches Anspruchsdenken von Patienten und Kunden.

Digitalisierungslösungen, die von Seiten der Kostenträger gefordert werden – wie zum Beispiel die E-AU (elektronische Arbeitsunfähigkeit) oder die elektronische Patietenakte erfordern besonders inital erhebliche personelle Aufwände im Praxisalltag. Zeit, die uns von der Patienenversorgung und Kundenbetreuung verloren geht.

Es gibt jedoch Tools und Services, die unseren Alltag erleichtern und uns mehr Zeit für unsere Klienten geben. In den vergangen zwei Jahren konnten wir mit den im Folgenden beschriebenen Apps und Service wieder Freiräume gewinnen.

  • KI gestützte Telefonannahme durch Aaron AI (r) – Aaron führt unsere Klienten durch einen von uns festgelegten Fragenkatalog, um die gewünschten Services festzulegen. Schnelle Antwortkommunikation z.B. über SMS und der Verweis auf unsere Online-Terminvergabe sparen wertvolle Telefonzeit.
  • E-Safety (r) – ein Produkt der SAMAS ermöglicht unseren Kunden einen Online Zugriff auf eine immer aktuelle Vorsorgekartei – auch wenn die Gewerbeaufsicht in der Tür steht.
  • Zur Kommunikation mit unseren Patienten und Klienten nutzen wir eine Patientenapp der Fa. MEDATIXX (r), mit denen Rezepte angefordert, Werte kommuniziert und z.B. wie in einer Art Chat Fragen gestellt und beantwortet werden können. Immer mehr nutzen wir in der Patientenbetreuung auch DIGA = Digitale Gesundheits Anwendungen, die z.B Patienten mit psychischen Erkrankungen in ihrem Alltag unterstützen können.
  • Bei dünner Personaldecke unterstützt uns die automatisierte Oscilla Audiometrie – diese ausgeklügelte Software führt einen Gehörtest durch, während die Medizinische Fachangestellte andere Aufgaben wahrnehmen kann.
  • Aktuell warten wir noch auf die avisierte automatisierte Lösung zur Untersuchung des Sehvermögens der Fa. Vistec AG. Laut Hersteller kann es im März 2024 losgehen.
  • Last not least wird unsere kardiologische Diagnostik durch die sogenannte Cardisiographie (r) auf ein neues Niveau angehoben. Dabei werden die Daten eines in der Praxis aufgezeichneten dreidimensionalen Elektrokardiogrammes auf einen Server übermittelt. Die Software vergleicht mit tausenden von vorhandenen EKG´s uns stellt uns eine graphische Auswertung zur Verfügung. Dabei entwickelt sich die Software in einem Lernprozess immer weiter, um die Treffsicherheit der Auswertung zu optimieren

Ich bin sehr neugierig, welche weiteren Lösungen auf uns in der Zukunft warten, um unsere Arbeitsprozesse für unsere Kunden zu optimieren!

Ihr Betriebsarzt Thomas Riebschläger