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Eine neue AMR = Arbeitsmedizinische Regel legt die Anlässe für Bildschirmvorsorge fest!

Zusammenfassung der AMR 13.4 „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“

Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.4 richtet sich an Arbeitgeber, Betriebsräte, Beschäftigte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie konkretisiert die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Zusammenhang mit Bildschirmarbeitsplätzen. Die Regel definiert Bildschirmgeräte als Funktionseinheiten, die visuelle Informationen darstellen und Daten ein- und ausgeben.

Belastungsfaktoren und gesundheitliche Auswirkungen:

  • Augen und Sehvermögen: Hohe Anforderungen an das binokulare Sehen, lange Bildschirmnutzung, ungünstiges Raumklima, und unzureichende Beleuchtung können zu Augenbeschwerden führen, wie tränende oder gerötete Augen und Kopfschmerzen.
  • Bewegungsapparat: Statische Haltung, Bewegungsarmut und repetitive Tätigkeiten können Beschwerden in Rücken, Nacken, Schultern und Armen verursachen.
  • Psyche: Fehlende Qualifikation, technische Probleme, inadäquate Arbeitszeiten und monotone Aufgaben können zu psychischen Belastungen wie Konzentrationsschwierigkeiten und Erschöpfung führen.

Vorsorgeanlässe:

  • Eine Vorsorge ist anzubieten, wenn Bildschirmarbeit wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist (z. B. Bürotätigkeiten, Call Center, Logistik).
  • Auch bei anderen Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten soll eine Wunschvorsorge ermöglicht werden.

Die Regel betont die Wichtigkeit der Gefährdungsbeurteilung und empfiehlt, dass Arbeitgeber sich von Betriebsärzten beraten lassen. Die AMR 14.1 und AMR 3.3 sowie die Fristen aus der AMR 2.1 sind zu berücksichtigen.

Beispiele für Tätigkeiten: Regelmäßige Bildschirmarbeit umfasst Bürotätigkeiten, Rezeption, Dokumentation, Leitwarten, Laborarbeiten und Call Center. Tätigkeiten mit gelegentlicher Bildschirmnutzung beinhalten Gastronomieservice, Werkstätten und Transportdienste.

Diese AMR stellt sicher, dass bei Einhaltung der Regelungen die Anforderungen der ArbMedVV als erfüllt gelten, bietet aber auch Spielraum für alternative Lösungen, die gleichwertigen Schutz bieten.

Ihr Betriebsarzt Thomas Riebschläger

(QUELLE: AMR 13.4 „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“
– Bek. d. BMAS v. 7.11.2023 – IIIb1-36628-15/30)

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Der Betriebsarzt – Ihr Präventionsmediziner

AMR 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“

Seit 20 Jahren bin ich betriebsärztlich tätig. Und Hausarzt. Unsere Konzept zur Betreuung unserer Kunden enthält seit jeher den Ansatz: Der Betriebsarzt als Berater der Mitarbeitenden.

Nun hat der Ausschuß für Arbeit und Soziales im Ministerium für Arbeit und Soziales am 22.11.22 eine neue Arbeitsmedizinische Regel 3.3 beschlossen, die ganzheitlich die gesundheitlichen Belange der Mitarbeitenden in Betrieben in den Mittelpunkt stellt.

Immerhin ca. 46 Millionen Menschen sind in der Bundesrepublik Deutschland erwerbstätig. Daher bietet sich im betrieblichen Setting ein perfektes Forum, um Informationen und Ratschläge zum Verhalten im Arzt Versicherten Gespräch an den Mann und an die Frau zu bringen.

Vorsorge war in den letzten Jahrzehnten auch aus meiner Perspektive zu häufig anlassbezogen. Was bedeutet dies? Die Mitarbeiterin einer Montagefirma arbeitet in einem sehr lauten Umfeld. Nach Bestätigung durch Lärmmessungen, erfolgt eine Vorstellung beim Betriebsarzt. Dieser prüft das Hörvermögen und berät zum Gehörschutz.

Unser Konzept von Leben und Arbeiten im Einklang berücksichtigt schon immer die individuelle gesundheitliche Situation des Mitarbeitenden. Vorsorgeanlässe wurden von uns als “Türöffner” genutzt, um mit dem Beschäftigten ins Gespräch zu kommen.

Das die Stärkung der Prävention als Grundidee ärztlichen Handelns nun auch offiziell in der Arbeitsmedizin angekommen ist freut mich.

Wir machen weiter so! Selbstverständlich bedingt dies auch, dass jeder Mitarbeitende ohne konkreten Anlass ein Beratungsgespräch beim Betriebsarzt oder der Betriebsärztin vereinbaren kann.

Wir freuen und auf Sie!

Thomas Riebschläger und sein Team wünschen Ihnen allen einen guten Rutsch und ein optimistisches und gesundes 2023!