Sie bestellen uns zu Ihrem Betriebsarzt. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Wir sind dabei:
- Teilnahme und Moderation Arbeitsschutzausschuss
- Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbegehungen
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung für Geschäftsführung, Mitarbeitende und Personalvertretung
- Umsetzung gesetzlicher Vorgabe im Gefahrstoffrecht
- Organisation der Ersten Hilfe
- Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Beratung bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze und Betriebsstätten
- Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Ihrer Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht
- Gestaltung von Gesundheitstagen
- Betriebsärztliche Sprechstunde