Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) werden alle Aktivitäten zu Erhalt und Förderung von Gesundheit integriert
Im BGM laufen alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten zusammen. Dazu gehören die Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Arbeitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement als Ausgangsbasis
Als Ausgangsbasis bieten sich die gesetzlich verbindlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes an. Eine Schlüsselrolle spielen hier die Gefährdungsbeurteilung und die daraus folgenden Interventionen. Auch das ebenfalls gesetzlich verankerte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann als Einstieg in den Aufbau eines Gesundheitsmanagements beziehungsweise einer gesundheitsförderlichen Organisation genutzt werden. Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines BGM bieten unter anderem Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Krankenkassen
Von Einzelmaßnahmen zu gesundheitsförderlicher Organisationsentwicklung
Ein großer Teil der im BGM zu organisierenden Maßnahmen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und basiert damit auf dem Arbeitsschutzgesetz. Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung – also die Planung, Durchführung, Evaluation und Dokumentation – ist gesetzlich festgeschrieben. Arbeitsschutzmaßnahmen reichen vom Schutz vor physischen Gefährdungen durch Hitze, Kälte oder Gefahrstoffe über arbeitsmedizinische Vorsorge bis hin zu organisatorischen Interventionen zum Abbau psychischer Belastung.
Der Betrieb als “Setting”
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, zusätzliche gesundheitsbezogene Aktivitäten durchzuführen. Das können einzelne Kurse und Seminare (zum Beispiel zu Bewegung, Stressreduktion, Nikotinentwöhnung) ebenso sein wie zusätzliche Vorsorgeangebote oder auch die umfassende gesundheitsförderliche Organisationentwicklung. Der Betrieb dient bei freiwilligen Angeboten als sogenanntes “Setting”. Damit ist ein Ort gemeint, an dem die Menschen einen großen Teil ihrer Lebenszeit verbringen. Insofern sind sie auch dort für Gesundheitsangebote erreichbar, was genutzt werden sollte. Durch das Präventionsgesetz wurde dieser Ansatz gestärkt.