tina1984

Der Betriebsarzt – Ihr Präventionsmediziner

AMR 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“

Seit 20 Jahren bin ich betriebsärztlich tätig. Und Hausarzt. Unsere Konzept zur Betreuung unserer Kunden enthält seit jeher den Ansatz: Der Betriebsarzt als Berater der Mitarbeitenden.

Nun hat der Ausschuß für Arbeit und Soziales im Ministerium für Arbeit und Soziales am 22.11.22 eine neue Arbeitsmedizinische Regel 3.3 beschlossen, die ganzheitlich die gesundheitlichen Belange der Mitarbeitenden in Betrieben in den Mittelpunkt stellt.

Immerhin ca. 46 Millionen Menschen sind in der Bundesrepublik Deutschland erwerbstätig. Daher bietet sich im betrieblichen Setting ein perfektes Forum, um Informationen und Ratschläge zum Verhalten im Arzt Versicherten Gespräch an den Mann und an die Frau zu bringen.

Vorsorge war in den letzten Jahrzehnten auch aus meiner Perspektive zu häufig anlassbezogen. Was bedeutet dies? Die Mitarbeiterin einer Montagefirma arbeitet in einem sehr lauten Umfeld. Nach Bestätigung durch Lärmmessungen, erfolgt eine Vorstellung beim Betriebsarzt. Dieser prüft das Hörvermögen und berät zum Gehörschutz.

Unser Konzept von Leben und Arbeiten im Einklang berücksichtigt schon immer die individuelle gesundheitliche Situation des Mitarbeitenden. Vorsorgeanlässe wurden von uns als “Türöffner” genutzt, um mit dem Beschäftigten ins Gespräch zu kommen.

Das die Stärkung der Prävention als Grundidee ärztlichen Handelns nun auch offiziell in der Arbeitsmedizin angekommen ist freut mich.

Wir machen weiter so! Selbstverständlich bedingt dies auch, dass jeder Mitarbeitende ohne konkreten Anlass ein Beratungsgespräch beim Betriebsarzt oder der Betriebsärztin vereinbaren kann.

Wir freuen und auf Sie!

Thomas Riebschläger und sein Team wünschen Ihnen allen einen guten Rutsch und ein optimistisches und gesundes 2023!

tina1984

Wird es kalt in Büro und Werkstatt?

Die Sommerferien sind vorbei und die kalte Jahreszeit nähert sich. Viele Unternehmen suchen Lösungen, um einerseits weiterhin ein angenehmes Arbeitsklima zu gewährleisten und andererseits der Forderung Energie zu sparen, nachzukommen.

Motivation liegt dabei im Bereich Umweltschutz, natürlich aber auch in der Kostenkontrolle.

Energiesparideen sind z. B. die Abschaltung aller Durchlauferhitzer in Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäuden an den Handwaschtischen. Auch über die Absenkung der Raumtemperatur in Büros von bislang 21-22°C auf 20° C wird diskutiert. Immerhin führt ein Grad Temperaturabsenkung zu ca. 8% Energieeinsparung. Aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden.

Laut Arbeitsstättenregel müssen Toilettenräume mit Handwaschgelegenheiten ausgestattet sein. Eine Wassertemperaturvorgabe wird hier nicht gemacht, d.h. kaltes Wasser zur Handwaschung wäre zumutbar.

Im Bereich von  Bauhöfen und in Kläranlagen ist dies jedoch anders. Der Arbeitgeber muss Duschen und Handwaschgelegenheiten mit warmem Wasser bereitstellen. Um einer Verkeimung in Leitungsnetzen bzw. Wasserspeichern vorzubeugen, muss das Wasser in Wasserspeichern zeitweise auch auf 60° C erhitzt werden.

Eine Absenkung der Temperatur des Duschwassers könnte dazu führen, dass Mitarbeiter an ihrer Arbeitsstätte das Angebot einer Dusche nicht mehr nutzen. Unmut ist vorprogrammiert.

Da viele Mitarbeitende in Bereichen mit hoher Schmutzbelastung  im Niedriglohnbereich arbeiten, werden sie durch die hohen Energiepreise ohnehin stark belastet. Zwingt man diese Beschäftigten dazu, ausschließlich zu Hause warm duschen, verlagert man die Energiesparproblematik weiter in den privaten Bereich.

Zu den Raumlufttemperaturen allgemein besagt die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 folgendes:

Die richtige Lufttemperatur steht in Abhängigkeit von Arbeitsschwere und Körperhaltung des Mitarbeitenden. Können die Mindestwerte der Lufttemperatur aus technischen Gründen nicht erreicht werden, müssen Schutzmaßnahmen gegen zu niedrige Temperaturen ergriffen werden.

Das sollen zuerst einmal technische Maßnahmen wie Wärmestrahler oder Heizmatten sein, dann folgen organisatorische Maßnahmen wie z.B. Aufwärmzeiten oder personenbezogene Maßnahmen, wie geeignete Kleidung.

Raum- und Gebäudezustand sollten auch in Betracht gezogen werden, um eine faire und angemessene Temperatur für alle festzulegen. Besonders im Bereich öffentlicher Liegenschaften ist der energetische Zustand von Fenstern und Fassaden nicht mehr zeitgemäß.

So führt der Luftzug durch ein undichtes Fenster für den davor arbeitenden Mitarbeiter zum Bedürfnis einer erheblich höher eingestellten Raumtemperatur.

Mögliche Lösungsansätze in Bürobereichen umfassen eine Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, denn bei gleicher Raumtemperatur wird ein Raum mit höherer Luftfeuchte als deutlich angenehmer und wärmer empfunden.

Im Übrigen kann der Arbeitgeber Veränderungen des Raumklimas nicht ohne Zustimmung und Beteiligung des Personalrates festlegen.

Ein Aspekt aus den letzten zwei Jahren darf auch nicht vergessen werden. Gleichzeitig Energie zu sparen und anderseits zum Beispiel in Schulen oder Büros pandemiegerechte Lüftungskonzepte zu realisieren gleicht einer Quadratur des Kreises.

Die Regelung des Klimas in Arbeitsstätten ist ein hochkomplexer Bereich, der für alle Mitarbeitenden im hohen Maße mit Arbeitszufriedenheit und Leistungswillen verbunden ist.

Aus betriebsärztlicher Sicht sollte vor dem Griff ans Thermostat eine umfassende Mitarbeiterbeteiligung und die Einholung von Expertenrat stehen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Herzlichst

Thomas Riebschläger

Betriebsarzt

tina1984

Corona Gefährdungsbeurteilung im Betrieb – (K)eine einfache Angelegenheit

Bis zum Ende des Monats gilt im betrieblichen Umfeld noch die CORONA Arbeitsschutzverordnung – danach gibt der Gesetzgeber die Aufgabe der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie wieder in die Hand der Arbeitgeber.

Dabei sind diverse Bereiche zu berücksichtigen.

Die BAUA nennt in ihrer technischen Regel folgende Informationsgrundlagen für die Gefährdungsbeurteilung
Für die Festlegung betrieblicher Maßnahmen des Infektionsschutzes im Rahmen der Gefähr-
dungsbeurteilung sollten insbesondere die Informationen, sofern vorhanden,
– zum Impf-, Sero- und Teststatus der Beschäftigten,
– zur Symptomatik von Beschäftigten,
– zur Inzidenz im Tätigkeitsgebiet der Beschäftigten und ggf. zum Auftreten neuer
– Varianten (Daten vom RKI),
– zu Empfehlungen des Bevölkerungsschutzes,
– zu Kontakthäufigkeiten, -zeiten am Arbeitsplatz,
– zu Belegungsdichte (Beschäftigte/Personen pro Raumvolumen) und Abständen zwischen den Beschäftigten,
– zur Lüftungssituation (freie Lüftung oder Raumlufttechnische Anlagen (RLT),6
sowie
– zu psychischen Belastungen der Beschäftigten
berücksichtigt werden.

Verglichen mit einer Gefährdungsbeurteilung zum Thema Lärm am Arbeitsplatz ist ein hochkomplexer Informationscluster zu berücksichtigen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist prinzipiell Aufgabe des Arbeitgebers. Besonders in diesem Fall jedoch sollten die Betriebe auf die Erfahrung und Sachkenntnis Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrer Betriebsärzte zurückgreifen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Erläuterungen für Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung!

Ihr Balance4.work – Betriebsärzteteam

tina1984

Landarztpraxis – Betriebsmedizin ist nun BALANCE4.WORK Betriebsarztpraxis

In der vergangenen Woche war es so weit.

In neuen Räumlichkeiten in Isernhagen FB haben wir am Lohner Hof 9 die BALANCE4.WORK Betriebsarztpraxis eröffnet.

Alle betriebsärztlichen Services werden künftig in unseren neuen Räumlichkeiten erfolgen. Die neuen Räumlichkeiten finden sich zu ebener Erde im

LOHNER HOF 9 – 30916 Isernhagen FB – ca. 1 Autominute von unserer bisherigen Praxis entfernt.

Hier die neuen Kontaktdaten:

Telefon: 05139 9712555 Telefax: 05139 9712558 Mail: mail@balance4.work

Für unsere Kunden liegen die Vorteile auf der Hand:

  • Keine Wartezeiten durch Untersuchungen just in Time
  • Optimierung der Untersuchungsgänge durch neue IT und Technik
  • Freundliche Mitarbeiter, die sich perfekt auf die Probanden einstellen können
  • Ein Parkplatz direkt vor der Tür
  • Kompetente Ärztinnen und Ärzte mit großer Erfahrung in der Betriebsmedizin

Neue Kontodaten

Bitte beachten Sie, dass sich auch unsere Kontodaten ändern. Bitte entnehmen Sie diese Ihrer Rechnung.

Wir freuen uns darauf, in den neuen Räumlichkeiten für Sie dazu sein.

Viele Grüße aus Isernhagen!

Ihr Thomas Riebschläger

Betriebsarzt & Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Sicherheit beginnt in kleinen Dingen & Update Neue Praxisräumlichkeiten

Als Betriebsarzt ist man häufig im Betrieb unterwegs. Nicht nur im Rahmen von offiziellen Begehungen, die häufig vorher angekündigt werden. Sondern auch auf Wegen zur Vorsorgeuntersuchung oder bei Besprechungen.

Gerade dann fallen manchmal Kleinigkeiten ins Auge, die für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden schlimme Auswirkungen haben können:

Nun wir wissen – dank CORONAPANDEMIE – wie wichtig die Desinfektion zur Vermeidung der Verbreitung von Krankheitserregern ist. Aber BITTE nicht von innen – auch wenn ehemalige US Präsidenten solche Ideen in der Vergangenheit verbreitet haben :).

Update Neue Praxisräumlichkeiten

Seit dem 1.3.22 sind wir dabei für Sie unsere neuen Räumlichkeiten in Isernhagen FB vorzubereiten. Im Erdgeschoss entsteht dort eine moderne Betriebsarztpraxis. Ab dem 1.4.22 werden wir dort wie geplant den Betrieb aufnehmen.

Eine Aktualisierung der Kontaktdaten geht Ihnen noch zeitgerecht zu. Aber selbstverständlich sind wir auch über die aktuellen Kommunikationskanäle für Sie erreichbar.

Also: Alles läuft nach Plan!

Herzliche Grüße aus Ihrer Betriebsarztpraxis

Thomas Riebschläger

tina1984

Anno corona III – wie es weiter geht

wie es weitergeht mit der Corona Pandemie kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. Wie wir weiter mit der Situation umgehen werden schon.

Ein kurzer Rückblick. 2021 das zweite Jahr der Corona Pandemie, und das erste Jahr in dem in unserem Arbeitsumfeld wieder ein gewisses Maß an Normalität entstanden ist. Eintritt in die Praxis nur nach Läuten an der Tür, Messen der Körpertemperatur, Vereinzelung der wenigen Wartesitze, Aufforderung zur Händedesinfektion oder zum Tragen der Maske… Was vor 2 Jahren noch als unverschämter Eingriff in die eigene Privatsphäre aufgefaßt worden wäre, ist nunmehr Normalität. Auch die Offenbarung meines Impfstatus, also intimer persönlicher Gesundheitsdaten gegenüber dem Kellner meines Lieblings-Italieners…ganz normal.

Die negativen Schlagzeilen im News-Überblick des Smartphones, die bange Frage, ob die Schulen wieder in den Distanzunterricht gehen, die kurzfristige Absage des Außentermines beim Kunden. Ganz normal.

Wir haben gelernt mit diesen Situationen umzugehen. Mit den Augen oberhalb des Maskenrandes ein deutliches Lächeln anzeigen. Vielleicht ein kurzes Kompliment, für das wir uns Zeit nehmen. All dies hilft uns unseren Alltag zu entspannen und damit in alle Richtungen zu signalisieren: Es wird weiter gehen.

In unserer Praxis haben wir die ganzen letzten zwei Jahre das große Glück, das wir weiter machen dürfen, ja müssen. Zum Teil haben wir andere Wege gefunden: Sitzungen finden per Telefon oder meist per Video Konferenz statt. Begehungen in Betrieben erfolgen allenfalls in kleinen Gruppen. Intensive Nutzung von Online Tools hilft uns einerseits persönliche Kontakte zu minimieren, und andererseits aber unsere Arbeitsleistung mit hoher Intensität und Qualität zu erbringen.

Warnungen, Mahnungen und immer wieder der Hinweis auf eine sich möglicherweise demnächst noch verschlechternde Pandemiesituation haben Sie von uns in den vergangenen zwei Jahren selten gehört.

Ich sehe uns mehr in der Rolle des sachlichen und fachkundigen Lotsen, der mit Blick auf die Fahrrinne gerichtet vermittelt: “Alles wird gut!

Wir haben alles getan, um Sie dabei zu unterstützen Ihre gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen vor Ort oder in unserer Praxis
  • Hohe Flexibilität bei der Teilnahme an Video-ASA-Sitzungen
  • Schnelle Erreichbarkeit, um Sie beim Umgehen mit betrieblichen Notfallsituationen zu unterstützen
  • Beratung zu betrieblichen Hygieneanforderungen
  • Organisation von Covid Impfungen

Diese Normalität zu gewährleisten und Sie im Unternehmen und in der Arbeitswelt nach Kräften zu unterstützen sehe ich weiterhin als unsere Hauptaufgabe!

Sie können sich auf uns verlassen!

Herzliche Grüße für ein gutes 2022!

Thomas Riebschläger & Team

Betriebsarzt