Das Robert-Koch-Institut hat eine gut verständliche Broschüre erstellt. Diese ist gut zur Information Ihrer Mitarbeitenden geeignet. Alle Betriebe sind aufgefordert, Ihre Mitarbeitenden über die Erkrankung mit dem Corona Virus zu Informieren. Nutzen Sie die Broschüre zum Beispiel zur Weitergabe in Ihrem Intranet.
Tschüss Papier – Welcome IDANA (r)
Wer im Sommer diesen Jahres Mitarbeiter in unser Impfzentrum in Kirchhorst geschickt hat, kennt schon unser neues Tool zur Beratung und Einholung einer Einverständniserklärung: IDANA (r) –
IDANA ist eine telemedizinische Plattform, die es uns ermöglicht vor Kontakt mit unseren Patienten und Kunden, zum Beispiel eine Krankenvorgeschichte zu erheben, eine Einverständniserklärung für eine Impfung einzuholen oder über bestimmte Themen im Vorfeld eine Arzt-Patienten-Kontaktes zu informieren.
Durch die Verwendung eines zertifizierten IDANA Fragebogens war es uns im Impfzentrum in Kirchhorst möglich, fast zweitausend Covid Impfungen unkompliziert und rechtssicher aufzuklären und vor Ort dann durchzuführen.
Wir haben uns daher entschlossen, die von IDANA (r) zur Verfügung gestellte Plattform in weiteren Bereichen unserer Praxis einzuführen.
So verwenden wir die Fragebögen derzeit für:
- Die Einverständniserklärung zur Influenzaimpfung
- Die Erhebung der Vorgeschichte vor einer Gesundheitsuntersuchung
- Im Vorfeld einer arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Zur Erhebung eines Fragebogens zur Tagesmüdigkeit für Führerscheinbewerber.
Die Tomes GmbH als Entwickler der IDANA App sorgt dabei für Aktualität, Rechtssicherheit und Datenschutz. Von uns gewünschte Modifikationen der Fragebogentools können zeitnah umgesetzt werden.
Der Vorteil für Sie ist dabei:
- Optimale Vorbereitung der Termine für Ihre Mitarbeitenden – diese können die Befragung schon vor dem eigentlichen Termin online erledigen
- Datenschutzgerechte Übermittlung der Daten
- Umweltschutzkonformität durch Einsparung von Papier und Druckereinsatz
- Zügiger Termindurchlauf
Sie können uns bei der Einführung dieses neuen und modernen Werkzeugs unterstützen:
Bitten Sie Ihre Mitarbeitenden Ihnen zur Verfügung gestellte LINKS zu IDANA zeitnah zu bearbeiten. Sofern wir Ihnen für Sammeltermine einen IDANA Link schicken – geben Sie diesen an alle Mitarbeitenden weiter.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung!
Herzlichst!
Ihr Thomas Riebschläger
Betriebsarzt
Neufassung der Corona Arbeitsschutzverordnung in Kraft – was bedeutet das für die Betriebe
Mit Wirkung vom 10.9.21 und mit voraussichtlicher Geltungsdauer bis zum 24.11.21 ist die Neufassung des BMAS durch Kabinettsbeschluss in Kraft getreten.
Was ändert sich für die Betriebe?
Auch Arbeitgeber sollen Ihre Mitarbeitenden über Gesundheitsgefährdungen durch die Erkrankung an Covid-19 aufklären. Insobesondere sollen sie über die Möglichkeiten einer Schutzimpfung informieren.
Neu ist auch, dass Mitarbeitende, die sich gegen das Corona Virus impfen lassen möchten, dies auch während ihrer Arbeitszeit dürfen. Arbeitgeber müssen Ihre Arbeitnehmer für die Impfung frei stellen!
Betriebliche Impfungen zum Beispiel durch Betriebsärzte sollen durch die Arbeitgeber auch unterstützt werden.
Ich denke, dass Arbeitgeber diesen neuen Verpflichtungen unter anderem dadurch nachkommen können, dass Sie durch Aushang oder im betrieblichen Intranet auf zuverlässige Impfquellen verweisen. Dieser Verweis sollte in Form einer kurzen schriftlichen Unterweisung erfolgen.
Mögliche Quellen sind zum Beispiel:
Das Robert-Koch-Institut unter www.rki.de
oder auch folgende Weblinks:
Gerne kann ich Sie auch diesbezüglich als Betriebsarzt unterstützen und Ihre Mitarbeitenden im Rahmen einer Online-Unterweisung informieren.
Da die inhaltlichen Ansprüche an alle Arbeitgeber gleich sind würde diese Online-Unterweisung von mir betriebsübergreifend durchgeführt. Alle Teilnehmer erhalten nach der Unterweisung eine Teilnahmebescheinigung.
Wenn Sie Interesse haben, senden Sie mir gerne eine E-Mail an riebschlaeger@landarztpraxis.info, um über Termine und Kosten informiert zu werden.
Darf der Arbeitgeber nun seine Mitarbeiter zur Auskunft über Impfstatus oder stattgehabte Corona-Erkrankung verpflichten?
Nein, es besteht für die Beschäftigten keine Auskunftspflicht.
Allerdings darf der Arbeitgeber ihm bekannte Information über Impfstatus und Genesungsstatus im Rahmen der Planung des betrieblichen Infektionsstatus verwenden.
Weitere Arbeitgeberpflichten zum betrieblichen Infektionsschutz bleiben bestehen.
Es bleibt bei:
- Kontaktreduzierung
- Testangebotspflicht (ggf. quantitativ reduziert bei hoher Impfquote im Betrieb)
- Aktualisierung und Fortführung betrieblicher Hygienekonzepte
Das waren meine Anmerkungen zur Novelierung der Arbeitsschutzverordnung.
Eine Frage, die mich dieser Tage häufig erreicht ist:
“Wie sieht es mit der dritten Impfung aus (Auffrischung) und führen Sie diese bei uns im Betrieb durch?
Meine Antwort:
- Aktuell fehlt mir noch die entsprechende Empfehlung der ständigen Impfkommission und des Robert Koch Institutes zur Empfehlung einer Auffrischimpfung. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass spätestens Anfang Oktober diesbezüglich Rechtssicherheit geschaffen wird.
- Wie Ihnen bekannt ist, haben wir im Rahmen eines von uns organisierten Impfzentrums ca. 2000 Impfungen durchgeführt. Aktuell ist die Praktikabilität einer Impfung gegen das Corona Virus in Klein- und Mittelbetrieben nicht gegeben. Das Impfzentrum wurde im August bei deutlich rückläufigen Zahlen geschlossen. Sofern Interesse besteht, wäre eine vergleichbare Aktion im kommenden Winter möglich. Bitte teilen Sie mir Ihr Interesse und Ihre Einschätzung der Anzahl an Impfungen für Ihr Unternehmen mit. So kann ich für Sie planen!
Bis dahin, verbleibe ich mit herzlichem Gruß aus Isernhagen
Thomas Riebschläger – Betriebsarzt
Sommerpause – Corona sucks – What´s next
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten diesen Newsletter mitten in der Sommerpause.
Auf dem Weg zur Arbeit stellen wir fest, dass die Stadtautobahn leer ist, am Arbeitsplatz erhalten wir häufig eine Mail mit dem Text: “Herr XX ist erst ab dem XX Datum wieder am Arbeitsplatz, Ihre Mail wird nicht bearbeitet….”
Auch im Arbeitsschutz ist es ruhig – nur selten ein Termin, eine Sitzung im Betrieb.
Der Gesetzgeber hat die XXte Version der Corona Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht – im Grunde kaum Neuigkeiten.
Fast alle KollegInnen und Kollegen im Betrieb, die sich impfen lassen wollten, sind geimpft. Allein in unserem kleinen Impfzentrum in Kirchhorst haben wir ca. 1500 Menschen immunisiert.
Der Impfstoff entwickelt sich zum Ladenhüter.
Langsam schleichen sich die “Inzidenzzahlen”, die in den vergangenen Monaten eine stete Abwärtsfahrt hinter sich gebracht haben wieder in relevante Größenordnungen.
Viele Betriebe wünschen Ihre Mitarbeitenden back from home office in die Geschäftsstellen und Büros.
Wie wird es weiter gehen?
Darauf habe ich keine wirklich valide Antwort?
Was sollten wir tun?
Dazu habe ich eine klare Meinung:
Im Gegensatz zum öffentlichen Raum, wurden die Lockerungen im betrieblichen Umfeld deutlich langsamer eingeführt.
Hygiene pläne sind zumeist gut up to date, Hygienekonzepte werden in vielen Betrieben seit über einem Jahr pro aktiv gelebt.
Viele Betriebe haben sich um Impfungen für Ihre Mitarbeitenden bemüht.
Wir sollten konsequent auf dem beschrittenen Weg bleiben, und so unsere Betriebe als verhältnismäßig sichere Orte bewahren.
Wahrscheinlich ist, dass wir im Herbst Corona Auffrisch-Impfungen auch im betrieblichen Umfeld benötigen.
Die Situation sachlich im Blick behalten und sich insgesamt konservativ im Hinblick auf das Organisations-Management im Betrieb aufstellen – das ist ein guter Weg!
Gerne unterstützen wir Sie dabei und helfen Ihnen Ihre Gesundheit als höchstes Gut zu erhalten!
Ihr Thomas Riebschläger
Corona-Arbeitsschutzverordnung
01. Juli 2021
Die neue Corona Arbeitsschutzverordnung tritt demnächst in Kraft – was ist neu?
Die neuen Regelungen sind auf den Seiten der Bundesregierung kurz und knapp geschrieben. Unten sind die direkten LINKS zu den weiterführenden Informationen auf den Seiten des BMAS einkopiert.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Arbeitschutzregelungen
In Zeiten der Pandemie kommt dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zusätzlich die Aufgabe zu, Ansteckungen bei der Arbeit und damit schwere Erkrankungen zu verhindern. Die Arbeit muss für alle Beschäftigten sicher sein, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht in der eigenen Wohnung ausgeführt werden können.
Arbeitsschutzregelungen
…..
die grundlegenden Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz gelten für die Dauer der pandemischen Lage nationaler Tragweite (derzeit bis 10. September 2021) fort:
- Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mind. zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigenschnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen für vollständig Geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte sind vorgesehen.
- Die Arbeitgeber müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienepläne erstellen bzw. vorhandene Pläne anpassen und den Beschäftigten in geeigneter Weise zugänglich machen. Dazu wird zusätzlich auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger verwiesen.
- Betriebsbedingte Personenkontakte sind nach wie vor einzuschränken.
- Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
- Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.
Das ist neu:
- Die Maskenpflicht bleibt zwar grundsätzlich bestehen, die Arbeitgeber müssen künftig nur noch dort mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.
- In mehrfach belegten Räumen kann künftig allgemein auf die Einhaltung einer Mindestfläche von 10 m² pro Person verzichtet werden. Der Mindestabstand von 1,50 m muss aber weiter eingehalten werden, ebenso ist weiterhin intensives Lüften sicher zu stellen.
- Die verbindliche Vorgabe von Homeoffice im Infektionsschutzgesetz entfällt zum 30. Juni 2021 und wird nicht wieder in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgenommen. Homeoffice als Maßnahme zur Vermeidung betrieblicher Personenkontakte bleibt aber Bestandteil der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und muss bei der Erstellung und Anpassung der betrieblichen Hygienepläne vom Arbeitgeber weiter berücksichtigt werden.
News aus dem Impfzentrum
Seit vergangenem Dienstag haben die COVID Impfungen im Impfzentrum auf dem Gelände der Firma Bertram GmbH https://www.bertram.de/de/start/begonnen.
Für die kommende Woche sind nun deutlich weniger Impfdosen des Impfstoffes Corminaty der Fa. Biontech/Pfizer angekündigt.
So kommt es leider dazu, dass allen beteiligten Firmen nur sehr geringe Terminfenster eingeräumt werden können.
Wir sind weiterhin auf die uns zugeteilten Impfstoffmengen angewiesen.
Unsere Bitte an die Verantwortlichen in den Unternehmen lautet daher: Bitte bleiben Sie diszipliniert bei dem von uns vorgegebenen Ablauf.
Gut wäre es, wenn noch mehr Mitarbeitende Ihren Impfpaß mitbringen und auch das Online Ausfüllen des Fragebogens nicht vergessen würden.
Wir tun alles, um den Ablauf so unkompliziert und zügig wir möglich zu halten und die vielen positiven Rückmeldungen von Ihren Mitarbeitenden bestätigen uns dabei.
Gemeinsam für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden!
Ihr Thomas Riebschläger
Webinar Psyche Dr. Arvid Schäfer
Die mit uns kooperierende Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Arvid Schäfer beginnt am heutigen Freitag mit einer Webinarreihe zu interessanten Themen im Arbeitsschutz.
Termin: 11.06.2021 Zeit: 11:30-12:00 Uhr
Thema: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz während der Corona Pandemie.
Bei Interesse das unten verlinkte PDF herunterladen und auf der Website von Dr. Schäfer kostenfrei anmelden.
Covid Impfzentrum rückt näher
Die Planung des in Kirchhorst geplanten Impfzentrums ist nun in der “heißen” Phase.
Nachdem wir in der vergangenen Woche die unglaubliche Menge von 800 Dosen des Impfstoffes Corminaty bestellen durften, haben wir nun die vorläufige Information erhalten, dass wir in der ersten Woche wahrscheinlich mit ca. 100 Impfdosen rechnen können.
Dies ist eine kleine Menge – aber im Praxisbereich erhalten wir derzeit 20-40 Dosen jede Woche – und dies meist bunt gemischt.
Sofern die Lieferung wir geplant am Montag den 7.6.21 erfolgt – wird der Impfbetrieb voraussichtlich am Mittwoch beginnen.
Die möglichen Impftermine und die Anzahl der pro Betrieb durch uns ermöglichten Impfungen werden den Betrieben in einer gesonderten Mail mitgeteilt.
Da der Betrieb des Impfzentrums personell und organisatorisch recht aufwändig ist, werden die Impfzeiten kompakt ausfallen, so dass alle Helfer und Mitarbeitenden im Zentrum gut ausgelastet tätig sein können.
Im Laufe der kommenden Woche erhalten alle beteiligten Betriebe eine Mail mit dem kompletten Konzept, den Zugangsdaten für die Anmeldungen, und allen weiteren Informationen für die Planung und die Weitergabe an die “Impfwilligen”.
Also – es bleibt spannend!
Ich halte Sie auf dem Laufenden und verbleibe mit herzlichem Gruß!
Thomas Riebschläger – Betriebsarzt
Update Impfzentrum Kirchhorst
Neue Informationen zum Projekt “Impfzentrum Kirchhorst”. Aktuell befinden wir uns in der Planungsphase. Nach Konkretisierung der Einbeziehung der Betriebsärzte in die Impfungen gegen Covid erscheint die Durchführung einer betrieblichen Covid Impfung nunmehr realistisch. Am vergangenen Freitag konnte ich über meine versorgende Apotheke insgesamt 800 Dosen des Impfstoffes Corminaty der Firma Biontech/Pfizer bestellen.
Nach unseren bisherigen Erfahrungen rechnen wir jedoch mit einer deutlich geringeren Belieferung. Sollte es beim aktuellen Zeitplan bleiben, so erfolgt eine Belieferung am Montag, den 7.6.21, so dass ab Dienstag den 8.6.21 mit einem Betrieb im Impfzentrum begonnen werden kann.
In der Vergangenheit wurde uns die Anzahl der zu erwartenden Belieferung am Donnerstag der Vorwoche avisiert. Dies vorausgesetzt kann eine konkrete Planung für Impftermine ab dem 4.6.2021 erfolgen. Ich bitte jedoch diese Termine zunächst als Anhaltspunkt zu betrachten.
Geplant ist, dass nach Konkretisierung der Impfstoffliefermenge eine Quotierung auf die teilnehmenden Unternehmen erfolgt, die sich an der Mitarbeiteranzahl orientiert. Für mich steht dabei eine hohe Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit im Vordergrund.
Dank www.mediaservice-burgwedel.de Herrn Harmen Hipp – steht ein webbasiertes Tool, für die Terminvereinbarung im Impfzentrum zur Verfügung. Geplant ist diese über die Website online zu stellen. Zur Vermeidung von Missbrauch wird ein Passwortschutz eingerichtet. Unten eingefügt finden Sie einen Bildschirmauszug.
Hier habe ich Ihnen zwei Fotos der Einfahrt Fa. Bertram GmbH und des Eingangsbereiches eingefügt, um einen Eindruck zu vermitteln. Darunter noch ein Auszug aus Google Maps.
Was können Sie aktuell tun, um das Projekt Impfzentrum Kirchhorst voranzubringen?
- Bitte, wenn noch nicht geschehen Newsletter abonnieren
- Bitten nennen Sie uns firmenintern einen Ansprechpartner (Name, E-Mail, Mobile Rufnummer)
- Bitte klären Sie intern, wen Sie voraussichtlich zur Impfung anmelden werden – wir benötigen diese Information aktuell nicht!
- Bitte klären Sie, ob Ihre Mitarbeitenden für die Impfaktion freigestellt werden (Arbeitszeit), oder die Impfung in der Freizeit erfolgt.
- Bedenken Sie eine Verteilung der Impfwilligen auf verschiedene Abteilungen, um einen Komplettausfall bei Impfnebenwirkungen zu vermeiden! Die Anmeldung für die “Impflinge” erfolgt durch Ihre Personalabteilung, nicht durch den Impfwilligen selbst.
- Bitte vermeiden Sie möglichst Rückfragen an uns. Alle für Sie notwendigen Informationen erhalten Sie auf diesem Meldeweg. Insbesondere können wir derzeit noch nicht abschätzen, inwieweit Personalunterstützung erforderlich ist.
Ihr Thomas Riebschläger – Betriebsarzt
Planung betriebliche Covid Impfungen
Am vergangenen Mittwoch fand ein Webinar mit ersten Informationen zum Thema betriebliche Covid Impfungen statt.
Zwischenzeitlich erfolgte mit Herrn Dirk Moch (Geschäftsführung Bertram GmbH) eine Ortsbegehung in den geplanten Räumlichkeiten der Firma Bertram in Kirchhorst statt.
Die Räume können durch Aufstellung von Raumtrennern, Stühlen und Tischen sowie einer Behandlungsliege für Notfälle ohne großen Aufwand vorbereitet werden.
Ausreichend Parkplätze sind vorhanden.
Gesplant sind 150-200 Impfungen pro Tag.
Ebenfalls in Vorbereitung ist die Programmierung eines Terminmanagement Tools zur Verwaltung der Terminfenster für Impfungen.
Um nunmehr eine Planungssicherheit zu erhalten, bitte ich von Betrieben, die sich an der Impfaktion beteiligen wollen um verbindliche Interessensbekundung.
Sollte die Impfaktion letztlich NICHT zustande kommen, werden 2-3 Einsatzstunden in Rechnung für vorbereitende Tätigkeiten in Rechnung gestellt.
Aktuell gehe ich von Kosten je Mitarbeiter von ca. 45,- € netto je Impfung aus.
Um eine Planungsgrundlage zu ermöglichen, müssen alle Firmen, die an der geplanten zentralen Impfaktion in Kirchhorst teilnehmen möchten, bis zum Freitag 28.Mai 2021 ihre Teilnahmeabsicht erklären
(per Mail an info(at)landarztpraxis.info oder per Fax an 05139 982270. Teilnahmeabsicht erklären.
Eine Angabe der zu Impfenden wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich sein.
Die Durchführbarkeit der betrieblichen Impfungen wird vorwiegend von zwei Faktoren bestimmt werden, die durch uns nicht beeinflusst werden können:
- Verfügbarkeit der Impfstoffe
- Aufhebung der Priorisierung
Ich hoffe Ihnen mit dieser Planung Möglichkeiten zur Durchführung Ihrer betrieblichen Covid Impfaktion im Betrieb zu eröffnen. Parallel empfehle ich jede sich bietende Möglichkeit einer COVID Impfung in den bestehenden Strukturen (Impfzentrum, Hausarztpraxis) zu nutzen.
Ihr Thomas Riebschläger – Betriebsarzt
FRQ´s – Hier noch einige Antworten auf Fragen, die alle interessieren:
- Ist eine Abfrage der Impfwilligen im Betrieb derzeit sinnvoll? Eher nein, zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht sicher davon ausgegangen werden, dass im geplanten Rahmen Impfungen stattfinden, eine Abfrage würde vorzeitige Erwartungen wecken.
- Kann man sich bei einer betrieblichen Impfung den Impfstoff aussuchen? Davon ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszugehen.
- Ist der Beginn der Impfaktion schon terminierbar? Nein, derzeit gibt es zu viele Unwägbarkeiten für die Zeitplanung.
- Erfolgen beide Impfungen im Betrieb? Sofern die Erstimpfaktion im geplanten Rahmen stattfinden kann, kann auch eine Zweitimpfung im betrieblichen Setting erfolgen.
- Wie ist es mit Impfwilligen, die Komplikationen befürchten? Diese sollten sich in jedem Falle beim Hausarzt impfen lassen – der kann die Situation am Besten einschätzen.
Bitte Rückfragen gerne per Mail